Neuigkeit / Aktion
Aufmaßarbeiten - Was tun?
Oft wird die BI gefragt, wie verhalte ich mich, wenn plötzlich ein Mitarbeiter des Kommunalberatungsunternehmens unangekündigt vor der Tür steht?
Ab kommender Woche plant das vom Wasserversorger beauftragte Kommunalberatungsunternehmen Ihre Anwesen in Mainburg in Augenschein zu nehmen und dabei vor Ort Fragen zu Daten zu stellen, die immerhin dem Datenschutz unterliegen. Dabei haben Sie, wie uns der Wasserversorger bestätigt hat, das Recht, den Zutritt zu Ihrem Grundstück und zu Ihrer Wohnung zu untersagen. Wenn Sie befürchten, dass Ihnen dann Nachteile erwachsen könnten, lesen Sie weiter...
Weder dieses Unternehmen, noch der Wasserversorger und auch nicht die Rechtsaufsicht sowie der Landrat von Kelheim haben trotz mehrfacher Nachfrage der BI gegenüber bislang irgendeine Rechtsgrundlage für diese vielfach bereits vollzogenen und geplanten Augenscheinnahmen mitgeteilt. Insofern besteht daher der Verdacht, dass dies rechtswidrig sein könnte.
Wenn jegliche Auskunft über die Rechtsgrundlage gegenüber der Bürgerinitiative verweigert wird, so ist es aber möglich, dass das Unternehmen Ihnen gegenüber Auskunft gibt, immerhin möchten die Mitarbeiter des Unternehmens ja gerne zu Ihnen vor Ort kommen.
Wir bitten Sie daher, uns zu unterstützen, indem sie als Betroffene selbst beim Kommunalberatungsunternehmen Auskunft über die Rechtsgrundlage der Augenscheinnahme anfordern. Dazu haben wir ein Musterschreiben zum Herunterladen vorbereitet, nach dem Ihnen zunächst die Möglichkeit eingeräumt wird, die dann genannten Rechtsgrundlagen zu prüfen, um anschließend gegebenenfalls einen Termin mit dem Unternehmen zu vereinbaren. Denn eine Terminvereinbarung bietet das Unternehmen ja selbst an. Dieses freundliche Angebot dürfen Sie ruhig wahrnehmen. Nähere Informationen finden Sie im Informationstext des Wasserzweckverbands.
Auch die Bürgerinitiative ist an den Ihnen dann möglicherweise mitgeteilten Rechtsgrundlagen interessiert, so dass wir sehr dankbar wären, wenn Sie uns darüber informieren würden. Gegebenenfalls werden wir die Antworten dann als Bürgerinitiative selbst einer rechtlichen Prüfung unterziehen.