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Neuigkeit / Aktion

WZV beschuldigt BI der Falschinformation - BI reagiert mit Pressemitteilung

Der Wasserzweckverband glaubt sich in allen Belangen bestätigt und versucht das nun dem Bürger zu suggerieren. Relevante Rechtsgrundlagen benennt er allerdings auch nach dem Antwortschreiben des Innenministeriums auf den Brandbrief der BI nicht.

Quelle: Pixabay.com

 

Mit markigen Worten wie „Falschdarstellung“, „Falschinformation“ und „falsche Anschuldigungen der BI“ greift der Zweckverband Wasserversorgung Hallertau die Bürgerinitiative Wasserversorgung Hallertau - Bürger für Transparenz in einem Artikel vom 16.9.2023 heftig an. Freilich ohne konkret zu benennen, was eigentlich gemeint sein soll. Der Wasserversorger glaubt, durch ein Schreiben des bayerischen Innenministers eine Art „Absolution“ für sein Handeln von höchster Stelle erhalten zu haben.

Doch das Schreiben des Innenministeriums folgt dem gleichen typischen Schema wie zuvor schon die Schreiben der Rechtsaufsicht am Landratsamt Kelheim. Das hat offensichtlich System. Es wurden lediglich Stellungnahmen des Wasserversorgers und des Landrats bezüglich den im Brandbrief angesprochenen Punkten eingeholt und dann mit Worten des Innenministers wie „Für mich ist es aufgrund dieser Ausgangslage jedoch nachvollziehbar, dass der Zweckverband eine exakte Datenermittlung bei den Bürgerinnen und Bürgern vornehmen möchte“mitgeteilt, dass der sich diesen anschließt. Was erneut fehlt, und was die Bürgerinitiative immer wieder anmahnt, ist die konkrete Benennung von relevanten Rechtsgrundlagen, Urteilen, Gesetzen, Paragraphen, die das Handeln des Wasserversorgers rechtfertigen. Ohne diese ist ein solches Schreiben nicht das Papier wert, auf dem es steht.

Der Wasserversorger selbst führt in seinen Informationsschreiben immer wieder Gesetze an, nach denen die Mitarbeiter des Kommunalberatungsunternehmens Sachverständige sein müssten, die sich vorher mit Namen bei den Bürgern anmelden müssen. Das hatte die Rechtsaufsicht am Landratsamt zunächst auch so bestätigt, war aber der Meinung, dass die Einhaltung dieses Gesetzes überzogen und unverhältnismäßig sei. Damit wollte der zuständige Sachbearbeiter offensichtlich das Gesetz an die tatsächliche Vorgehensweise anpassen.

Eine weitere Beschwerde hierüber mit der Androhung einer Strafanzeige wegen Rechtsbeugung brachte den Landrat offenbar dazu, noch einmal darüber nachzusinnen und mitzuteilen, dass die Mitarbeiter des Kommunalberatungsunternehmens doch keine Sachverständigen seien. Die Rechtsgrundlage für die Augenscheinnahmen vor Ort bleibt bis heute unklar. Auch das Schreiben des Innenministers liefert keine befriedigende Antwort. Alles basiere nunmehr rein auf Freiwilligkeit, so der Innenminister. Offenbar passen sich Wasserversorger und seine Rechtsaufsicht wie ein Chamäleon stets dem an, was die BI gerade kritisiert und anmahnt, und ändern ihre Meinung nach Bedarf.

Die Unstimmigkeiten bei der Vergabe an das Kommunalberatungsunternehmen bleiben vom Innenminister komplett unbeantwortet. Vorgebracht hatte die Bürgerinitiative, dass der Wasserversorger ein Vergabekriterium der europaweiten Ausschreibung, nämlich, dass die Firma, die den Zuschlag erhalten soll, Vermessungsingenieurleistungen anbieten muss, geändert hat, ohne dies in den Vergabeunterlagen kenntlich zu machen.

Tatsächlich verfügt das vom Wasserversorger mit der Datenermittlung beauftragte Unternehmen nicht über Vermessungsingenieure. Wie konnte das Unternehmen dann den Zuschlag erhalten, fragt sich die BI? Dadurch, dass die Änderungen in den Vergabeunterlagen nicht erkennbar sind, ist es nach Kenntnis der BI dann auch der Europäischen Kommission verwehrt, ihr gesetzliches Recht, einen entsprechenden Bericht einzufordern, wahrzunehmen.

Die vergaberechtlichen Vorschriften lassen zwar ein hier angewendetes Verhandlungsverfahren zu, allerdings ist es nach Wissen der BI nicht möglich, über die Mindestanforderungen der Leistungsbeschreibung zu verhandeln. Und die sehen nun einmal  „Vermessungsingenieurleistungen“ vor. Herr Innenminister, warum sind Sie dieser Frage nicht nachgegangen? Die BI wird in jedem Fall an dieser Stelle nicht locker lassen.

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