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Neuigkeit / Aktion

Wasserversorger veröffentlicht Teile des Schreibens des Innenministeriums

Kronzeuge Innenminister???

Quelle: pixabay.com

Sehr froh sind wir von der BI, dass der Wasserversorger selbst Teile des Schreibens des Innenministers, das diesen offenbar als "Kronzeugen" betrachtet, veröffentlicht hat. Die BI selbst veröffentlicht Behördenschreiben aus Gründen des Daten- und Kopierschutzes vorsichtshalber grundsätzlich nicht, um sich nicht in rechtliche Auseinandersetzungen mit den Behörden zu verstricken, die möglicherweise auf eine solche Gelegenheit nur warten.

Nun können die Bürger selbst sehen, ob die Fragen der BI wirklich rechtlich tiefgründig beantwortet wurden oder nicht oder ob dem Bürger nur etwas vorgegaukelt werden soll.

1) Die Frage nach der fehlenden Wirtschaftlichkeitsanalyse für die 1,8 Mio-Euro-Auftragsvergabe an das Kommunalberatungsunternehmen bleibt gänzlich unbeantwortet. Zur Erinnerung: Der Wasserversorger ist nach seiner eigenen Betriebssatzung verpflichtet, nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu handeln.

2) Die Augenscheinnahme vor Ort begründet der Wasserversorger selbst in seinen Informationsschreiben und auf seiner Homepage unter FAQ ausführlich mit dem §99 der Abgabenordnung. Danach müssten die Personen, die vor Ort erscheinen, Sachverständige im Sinne des Gesetzes sein. Sind sie aber definitiv nicht, so der Innenminister. Ja was denn nun? Das steht aus Sicht der BI jedenfalls im krassen Widerspruch zu den Darstellungen des Wasserversorgers.

3) Nach den Vergabeunterlagen soll die Firma, die den Zuschlag erhält, Vermessungsingenieurleistungen anbieten. In der letzten Informationsveranstaltung in Rudelzhausen räumte das Kommunalberatungsunternehmen allerdings ein, dass es solche Leistungen nicht anbietet. Warum in den Vergabedokumenten diese Leistungen drinstehen, wodurch nach außen der Eindruck vermittelt wird, das beauftragte Unternehmen verfüge über Vermessungsingenieure, ist ein Rätsel, das der Innenminister erst gar nicht anspricht.

Nach Erkenntnissen der BI ist es der Europäischen Kommission hierdurch nicht möglich, zu erkennen, dass der Wasserversorger eigenmächtig ein wesentliches Vergabekriterium geändert hat. Damit ist es der Kommission auch nicht möglich, von ihrem nach der Vergabeverordnung zustehenden Recht einer Berichterstattung hierüber seitens des Wasserversorgers Gebrauch zu machen.

Schlimmer noch. Aus dem Innenministerschreiben geht nun auch noch hervor, der Wasserversorger habe nach der erfolglosen europaweiten Ausschreibung eine europaweite Marktanalyse gemacht und dabei festgestellt, es gäbe für den zu vergebenden Auftrag aus technischen Gründen gar keinen Teilnahmewettbewerb.

Nach Auffassung der BI bedeutet dies, dass der Wasserversorger uns damit sagen will, es gäbe europaweit nur ein einziges Unternehmen, das die (durch den Zweckverband eigenmächtig geänderten, abgeschwächten) Vergabekriterien erfüllt. Merkwürdig, bei einer kurzen Internetrecherche der BI spuckt die Suchmaschine allein deutschlandweit 11 geeignete Unternehmen aus. Wovon redet der Zweckverband?

Deshalb hat der Sprecher der BI bei der Informationsveranstaltung des Wasserversorgers am vergangenen Freitag diesen erneut öffentlich gebeten, die entsprechenden Vergabemodalitäten offenzulegen und darauf verwiesen, dass dies datenschutzkonform ohne Weiteres möglich sei. Die BI bezweifelt allerdings, dass der Wasserversorger bereit ist, hier Aufklärung und Transparenz zu schaffen.

Liebe Bürger, schaut euch das Innenministerschreiben unter diesen Apekten ruhig kritisch an und bildet euch eure eigene Meinung. Gerne könnt Ihr uns eure Meinung schreiben.

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