Neuigkeit / Aktion
Vergaberechtsverstoß? BI beschließt Hinzuziehung eines Fachanwalts für Vergaberecht
Pressemitteilung: Das Führungsteam der BI hat nun beschlossen, einen Fachanwalt für Vergaberecht hinzuzuziehen, um sich rechtzeitig zu positionieren.
In der Informationsveranstaltung der Bürgerintiative „Wasserversorgung Hallertau - Bürger für Transparenz“ am vergangenen Mittwoch im mit über 200 Personen voll besetzten Saal des Gasthauses Festner-Busch in Rudelzhausen hatte es der Sprecher der BI, Ralf Schramm, schon angedeutet.
Nun hat das Führungsteam der Bürgerintiative den einstimmigen Beschluss gefasst, einen Fachanwalt für Vergaberecht zu beauftragen. Hintergrund ist, dass der Wasserversorger nach der erfolglosen europaweiten Ausschreibung für die Datenermittlung der Geschoss- und Grundstücksflächen seiner etwa 10.000 Anschlussnehmer ein wesentliches Vergabekriterium, nämlich Vermessungsingenieurleistungen, eigenmächtig geändert hat, ohne dies in den Vergabeunterlagen kenntlich zu machen. Das vom Wasserversorger beauftragte Kommunalberatungsunternehmen verfügt aber nach Kenntnis der BI nicht über Vermessungsingenieure.
Nach der Vergabeverordnung hat die Europäische Kommission das Recht, einen Bericht anzufordern, wenn (geringfügige) Änderungen in den ausgeschriebenen Kriterien vorgenommen werden. Allerdings ist das nur möglich, wenn die Kommission aus den Unterlagen auch Kenntnis davon erhält. Wenn derartige Änderungen in den Unterlagen verschleiert werden, ist es aus Sicht der Bürgerinitiative der Kommission nicht möglich, von ihrem Recht zur Berichterstattung Gebrauch zu machen.
Der BI gegenüber hat der Zweckverband Wasserversorgung Hallertau Akteneinsicht zur Aufklärung dieser Unstimmigkeit unter dem Verweis auf Datenschutz verweigert. Diesbezüglich weist die BI auf die Möglichkeit der Schwärzung datenschutzrelevanter Inhalte hin und fordert den Wasserversorger unter diiesem Aspekt erneut zur Akteneinsicht auf.
Die BI weist an dieser Stelle auch darauf hin, dass es jedem einzelnen Verbandsrat nach der Geschäftsordnung für den Zweckverband Wasserversorgung Hallertau nach §3 möglich ist, selbst Akteneinsicht zu nehmen und fordert hiermit die Verbandsräte auf, von diesem Recht Gebrauch zu machen und Licht ins Dunkel der Vergabe zu bringen und die Ergebnisse öffentlich zu machen. Die BI steht den Verbandsräten gerne für Gespräche zur Verfügung.
Mit dem Beschluss der Bürgerinitiative zur Hinzuziehung eines Fachanwalts für Vergaberecht will sich die BI insbesondere darauf vorbereiten, für den Fall des Widerspruchverfahrens bei der ausstehenden Beitragsbescheiderstellung gerüstet zu sein. Die BI geht davon aus, dass spätestens bei den dann zu erwartenden gerichtlichen Auseinandersetzungen sämtliche Karten auf den Tisch gelegt und die Einzelheiten der Vergabe offengelegt werden müssen.
Nach den derzeitigen Kenntnissen hat die BI Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Vertrags zur Datenermittlung zwischen Wasserversorger und Kommunalberatungsunternehmen. Genährt wird diese Annahme überdies durch Aussagen im jüngsten Schreiben des Innenministers an die BI, in dem dieser darauf hinweist, dass die vergaberechtlichen Vorschriften ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zulassen, wenn aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Diese Aussage bedeutet nach Recherchen der BI, dass es europaweit nur ein einziges Unternehmen geben soll, dass die Vergabekriterien erfüllt. Da müsste der Wasserversorger aber darlegen können, dass kein anderes Unternehmen in der EU in der Lage ist, die zu beschaffende Leistung zu erbringen. Gelingt dieser Nachweis nicht, ist der dennoch abgeschlossene Vertrag nichtig. Allein nach kurzer Internetrecherche der BI listet die Suchmaschine deutschlandweit 11 Unternehmen auf, die Leistungen ähnlich denen des beauftragten Kommunalberatungsunternehmens anbieten.