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Neuigkeit / Aktion

BI-Infoveranstaltung im Hopfenhaus in Steinbach

Unstimmigkeiten bei Auftragsvergabe an Kommunalberatungsunternehmen und Zweifel an Rechtmäßigkeit der Augenscheinnahmen der Mitarbeiter des Kommunalberatungsunternehmens Thema

Foto: Bernd Wimmer

Am vergangenen Donnerstag fand eine Informationsveranstaltung der Bürgerinitiative Wasserversorgung Hallertau - Bürger für Transparenz“ im Hopfenhaus in Steinbach statt. Die BI wollte die etwa 150 anwesenden Gäste damit rechtzeitig über die neuesten Erkenntnisse im Zusammenhang mit Ermittlungsarbeiten eines Kommunalberatungsbüros im Auftrag des Zweckverbands Wasserversorgung Hallertau informieren. Denn bereits in der kommenden Woche wollen Mitarbeiter des Unternehmens vor Ort bei Mainburger Hauseigentümern vorstellig werden und Daten erheben.

Der Sprecher der Bürgerinitiative, Ralf Schramm, stellte in diesem Zusammenhang die Arbeit der Bürgerinitiative seit ihrer Gründung am 7. Juni dieses Jahres sowie die neuesten Erkenntnisse vor. Sehr genau und mit vielen Schriftwechseln, so Schramm, habe sich die BI mit der Rechtsgrundlage für die Augenscheinnahme der Mitarbeiter vor Ort befasst. Hierzu habe er sowohl das Kommunalberatungsbüro, als auch den Wasserversorger sowie die Rechtsaufsicht am Landratsamt Kelheim aber auch den Landrat selbst befragt. Dabei trat Dubioses zu Tage. Denn nach dem vom Wasserversorger selbst zitierten Gesetz könnten die Mitarbeiter des Kommunalberatungsunternehmens aus Sicht der Bürgerinitiative allenfalls Sachverständige im Sinne des Gesetzes sein, die dann allerdings dem Bürger bei einer Augenscheinnahme im Voraus mit Namen bekannt gemacht werden müssten.

Die Rechtsaufsicht am Landratsamt Kelheim indessen war zunächst der Meinung, dass die Einhaltung dieses Gesetzes für den vorliegenden Fall überzogen“, nicht gerechtfertigt und unverhältnismäßig sei. Auf Nachfrage beim Landrat nach einer rechtlichen Begründung hierfür, und ob ein Sachbearbeiter am Landratsamt einfach so ein Gesetz aushebeln dürfte, wurde sodann diese Meinung wieder kassiert und die Antwort nachgeliefert, dass die Mitarbeiter des Kommunalberatungsbüros nunmehr doch keine Sachverständigen seien, sondern vielmehr Tatbestandsermittler. Doch eine solche Personengruppe kann die BI auch nach noch so sorgfältiger Recherche dem Gesetz nicht als Berechtigte für eine Augenscheinnahme entnehmen. Auch das anschließend noch einmal befragte Kommunalberatungsunternehmen war nicht in der Lage eine Rechtsgrundlage für die Augenscheinnahme vor Ort zu benennen.

Wenn also alle Beteiligten bis hin zum Landrat selbst keine Rechtsgrundlage für die Augenscheinnahme durch Mitarbeiter des Unternehmens vor Ort benennen können, so darf es nicht verwundern, dass die Bürgerinitiative die Rechtmäßigkeit eben dieser Augenscheinnahme anzweifelt.

Doch das ist nicht die einzige Unstimmigkeit, auf die Schramm in seinem Vortrag verwies. Eine weitere Ungereimtheit sei seiner Meinung nach schon viel früher zu sehen, nämlich bereits beim Vergabeverfahren. Auch dieser sei die Bürgerinitiative mit Recherchen auf der europäischen Vergabeplattform TED und Nachfragen beim Landratsamt nachgegangen. Denn aufgrund der Auftragssumme war eine europäische Ausschreibung erforderlich. Schramm erläuterte, dass nach den Auftragsbekanntmachungen auf der Plattform als Qualitätskriterium für das Unternehmen, das den Zuschlag für die Auftragsvergabe erhalten sollte, Vermessungsingenieurleistungen angegeben sind, das Unternehmen, das den Auftrag erhalten habe, aber nach Erkenntnissen der BI nicht über Vermessungsingenieure verfüge.

Daher bat die BI den Landrat um entsprechende Überprüfung. Eine Prüfung fand allerdings nicht statt. Lediglich eine Stellungnahme des Wasserversorgers, angeblich verfasst durch einen Anwalt, wurde der BI übersendet. Danach soll das Kriterium Vermessungsingenieurleistungen bei der Zuschlagserteilung, nachdem sich bei der europaweiten Ausschreibung kein Bieter gemeldet habe und daraufhin geeignete Bewerber auf nationaler Ebene zur Angebotsabgabe aufgefordert wurden, aufgehoben und abgeschwächt worden sein. Man habe überdacht, ob tatsächlich die Fachkompetenz von Vermessungsingenieuren erforderlich sei. Dies sei verneint worden, so dass man bei der Auswahl potentiell geeigneter Unternehmen nicht darauf abgestellt habe, ob das Unternehmen über Vermessungsingenieure verfüge.

Nun allerdings stellte sich die Bürgerinitiative die Frage, warum, wenn doch ein entscheidendes Ausschreibungskriterium geändert wird, so dass sich ein neuer Bieterkreis eröffnet, nämlich Bieter, die eben keine Vermessungsingenieurleistungen anbieten, nicht eine neue europaweite Ausschreibung erforderlich gewesen sein soll! Um Licht in dieses Dunkel zu bringen, bat die BI beim Wasserversorger um Akteneinsicht in entsprechende Unterlagen. Dieser ließ allerdings die gesetzte Frist wortlos verstreichen. Auch der Landrat, den die BI unter Verweis auf ein entsprechendes Akteneinsichtsrecht bat, beim Wasserversorger die Akteneinsicht durchzusetzen, ließ die gesetzte Frist verstreichen.

Auch an diesem Abend war, wie schon bei den Informationsveranstaltungen des Wasserversorgers, anhand der zahlreichen Wortmeldungen der Gäste klar erkennbar, dass die überwältigende Mehrheit den bislang eingeschlagenen Weg des Wasserversorgers, Verbesserungsmaßnahmen durch hohe Einmalzahlungen zu finanzieren, ablehnt und stattdessen eine Finanzierung über den Wasserverbrauch fordert. Das zu erreichen ist das erklärte Ziel der Bürgerinitiative. Dies, so Schramm, sei auch anhand der überwältigend hohen Zahl von derzeit über 2150 Unterschriften der von der BI initiierten Online-Petition Ja zur Finanzierung über den Wasserverbrauch - Stopp die Geldverschwendung deutlich zu sehen.

Abschließend verwies der Sprecher der Bürgerinitiative noch auf einen Fernsehbeitrag des lokalen Senders TVA im Journal Mein Landkreis Kelheim, der am vergangenen Dienstag ein Interview mit ihm geführt habe, wobei auch auf einer Hofstelle in der Nähe gedreht wurde.

Inzwischen hat die Bürgerinitiative den Mainburger Ersten Bürgermeister Fichtner, selbst Teil des Entscheidungsgremiums Werkausschuss“, um einen kurzfristigen Gesprächstermin gebeten. Die Bürgerinitiative will damit darauf hinwirken, dass die Beschlüsse zugunsten von Verbesserungsbeiträgen aufgehoben und neu gefasst werden. Insbesondere auch deswegen, so Schramm, da die Rechtsaufsicht am Landratsamt Kelheim bei der Beschlussfassung eine Finanzierung durch Verbesserungsbeiträge dringend empfohlen habe, der Verbandsvorsitzende sogar davon spricht, die Rechtsaufsicht habe das gefordert.

Allerdings, so Schramm, liege ihm nun ein Schreiben des Landrats vor, wonach dieser bestätigt, dass sich das Landratsamt in Selbstverwaltungsangelegenheiten des Wasserzweckverbands nicht einmischen dürfe. Es dürfe auch keine Zweckmäßigkeitsüberlegungen anstellen, welche Art der Finanzierung die bessere sei. Genau das, so der Sprecher der BI, habe das Landratsamt mit seiner dringenden Empfehlung allerdings bei der Beschlussfassung getan.

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