Neuigkeit / Aktion
Bürger stellt Strafantrag gegen Wasserversorger
Grundstücke und Wohnungen möchte der Wasserversorger für die Neuvermessung der Geschoss- und Grundstücksflächen im Versorgungsgebiet betreten. Bürger stellt Strafantrag.
Einen Strafantrag hat ein Bürger gegen den Wasserversorger wegen des in dessen Infoschreiben behaupteten Betretungsrecht gestellt. Die Unverletzlichkeit der Wohnung nach §13 Grundgesetz ist auch für den Wasserversorger zu beachten.