Pressemitteilung
Mitgliederversammlung ÖDP-OV Attenhofen - Wasserversorgung Hallertau Thema
Am 3. August fand eine Mitgliederversammlung des ÖDP-Ortsverbands Attenhofen statt. Thema waren unter anderem Inhalte der Bürgerversammlung der Gemeinde Attenhofen vom 22. Juli.
Einer durch einen Bürger bei der Bürgerversammlung vorgebrachten Frage will der ÖDP-Ortsverband nun nachgehen. Der Bürger hatte nach den Kosten und nach der Rechtsgrundlage für die durch den Zweckverband Wasserversorgung Hallertau geplante Neuvermessung aller Gebäude- und Grundstücksflächen im Versorgungsgebiet gefragt. In der Bürgerversammlung verwies der Bürgermeister den Fragesteller an den Zweckverband, der Gemeinderat sei hierfür nicht zuständig.
Der Fragesteller ging davon aus, dass der Gemeinderat mit dem Thema befasst sein muss, da in der Januar-Sitzung des Attenhofener Gemeinderats der Bürgermeister von Attenhofen in seiner Funktion als Chef der Wasserversorgung zusammen mit deren Werkleiter diese Neuvermessung vorgestellt hatte. 25 Jahre rückwirkend sollen danach alle baulichen Veränderungen aufgespürt und für eine Nachentrichtung der Anschlussgebühr in Rechnung gestellt werden.
Da der Gemeinderat sich nur mit Angelegenheiten befassen soll, für die er auch zuständig ist, und für die nicht etwa eine anderweitige Zuständigkeit besteht, darf sich der Bürger nun also zurecht fragen, warum das Thema Neuausrichtung der Wasserversorgung in der Januar-Sitzung auf der Tagesordnung stand.
Es dürfte wohl nicht unrealistisch sein, dass für die Neuvermessung sämtlicher Gebäude- und Grundstücksflächen im Versorgungsgebiet des Zweckverbands ein Millionenbetrag veranschlagt werden muss. Genau darauf wies der Fragesteller in der Bürgerversammlung hin. Der Nutzen, also die Höhe der dabei erhobenen Nachforderungen, ist derzeit völlig unbekannt. Ohne jegliche Kosten/Nutzen-Schätzung also will der Wasserversorger sich in dieses Abenteuer begeben. Jedes wirtschaftlich handelnde Unternehmen würde die Hände über dem Kopf zusammenschlagen.
Auf eine Nachfrage beim Werkleiter des Zweckverbands nach der Rechtsgrundlage, nach der eine solche geplante Neuvermessung unabdingbar erforderlich sein soll, blieb dieser eine konkrete Antwort schuldig.
Daher will der ÖDP-Ortsverband Attenhofen hier am Ball bleiben und darauf hinwirken, dass vor einer Neuvermessung, deren Kosten der Bürger zu tragen hat, zunächst einmal eine seriöse Kosten/Nutzen-Schätzung auf den Tisch gelegt wird, die Rechtsgrundlage, nach der eine solche Neuvermessung unabdingbar nötig sein soll, benannt wird, und die Ergebnisse der Öffentlichkeit transparent vorgestellt werden.