Pressemitteilung
Mitgliederversammlung ÖDP-OV Attenhofen - Petition geplant
Auf der jüngsten Mitgliederversammlung des ÖDP-Ortsverbands Attenhofen vom vergangenen Montag standen insbesondere zwei Tagesordnungspunkte im Fokus. Zum einen beschloss die Versammlung einstimmig ihre Unterstützung für die aktuelle Klage um Holznutzungsrechte in der Gemeinde Attenhofen.
Der Ortsvorsitzende Ralf Schramm legte dar, dass die klagende Rechtlerin Berufung eingereicht hat. Schramm erläuterte, dass das aktuelle Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg allein die Eingemeindung im Jahr 1972 für das Versagen des Rechts ausgemacht hatte. Was davor war, sei unerheblich. Es sei allerdings, so Schramm, vielmehr so, dass es nach Urteilen der obersten Bayerischen Gerichte ganz entscheidend auf den Zustand vor der Eingemeindung ankomme. Sind die Rechte vor der Eingemeindung nachgewiesen, so könne nach der geltenden Rechtsprechung die Gemeinde nicht mehr an den Rechten rütteln. Insofern stehe das Urteil mit der einschlägigen Rechtsprechung im Widerspruch.
Zum anderen will der ÖDP-Ortsverband Attenhofen eine Petition auf den Weg bringen. Diese betrifft Art. 108 der Bayerischen Gemeindeordnung. Da geht es um die Aufgaben der Aufsichtsbehörden der Kommunen. Danach sollen diese die Gemeinden verständnisvoll beraten, fördern und schützen. Was zunächst einmal unverfänglich aussieht, kann, so Schramm, in der Praxis zu erheblichen Problemen führen. Schramm erläuterte aus seiner eigenen Erfahrung, was es bedeutet, wenn die Aufsichtsbehörde das Verständnis für die Gemeinde und deren Schutz, wie durch das Gesetz gefordert, auf eine seiner Meinung nach übertriebene Weise anwendet. Dann kann eben auch mal ein offensichtlich rechtswidriger Beschluss im Gemeinderat durch eine phantasievolle Interpretation der Aufsichtsbehörde ins Reich der Legalität zurückgeholt werden. Die Aufsichtsbehörden der Gemeinden sind die Landratsämter und als übergeordnete Behörde die Regierungen der Regierungsbezirke, wie z.B. von Niederbayern.
Der ÖDP-Ortsverband Attenhofen ist einstimmig der Meinung, dass im Art. 108 der Bayerischen Gemeindeordnung an erster Stelle zunächst einmal als Aufgabe der Aufsichtsbehörde stehen sollte, dass diese die Gemeinden beaufsichtigt, um sicherzustellen, dass sie im Einklang mit den Gesetzen verwaltet werden. Das steht in den Gemeindeordnungen vieler anderer Bundesländer auch an oberster Stelle. Nicht so in Bayern. Nach Recherchen des Ortsvorsitzenden hat der Gesetzgeber, der Bayerische Landtag, bei der Beratung zur Bayerischen Gemeindeordnung im Jahr 1951 diesen Passus wohl absichtlich herausgenommen. In den vorangehenden Gemeindeordnungen jedenfalls stand die Beachtung der Gesetze ganz vorne.
Wenn also „die Gesetze zu achten“ vom Gesetzgeber absichtlich aus der Gemeindeordnung herausgenommen wird, dann könnte dies so verstanden werden, dass die staatlichen Aufsichtsbehörden es nach dem Willen des Freistaats mit den Gesetzen nicht so genau nehmen sollen. Genau das könnte die von Schramm gemachten Erfahrungen durchaus erklären. Daher sieht der ÖDP-Ortsverband Attenhofen dringenden Reformbedarf bei der Formulierung des Gesetzestextes und will eine entsprechende Petition einreichen.